Pensionszusage

Mit einer Pensionszusage gibt das Unernehmen an ausgewählte Mitarbeiter das Versprechen ab, ihnen ab Pensionsantritt eine bestimmte Zusatzpension zu bezahlen. Grundlage ist eine rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage zwischen dem Unternehmen und dem(n) Mitarbeiter(n). Die Auszahlung erfolgt in Rentenform, es ist aber auch eine Kapitalabfindung möglich. Es kann auch eine Hinterbliebenenpension und / oder Berufsunfähigkeits-pension eingeschlossen werden

Dies ist selbst für Geschäftsführer einer GmbH, die gleichzeitig Gesellschafter (mit bis zu 100% Beteiligung) sind, möglich. Die Firmenpensionszusage ist damit eine Möglichkeit, Firmenkapital - ohne Gewinnsteuern bezahlen zu müssen - in Privatvermögen zu wandeln (siehe Möglichkeit der Kapitalabfindung).

Im Zusammenhang mit der Pensionszusage kann eine steuerliche Rückstellung gebildet werden, die Gewinn mindernd wirkt. Die Firmenpension selbst wird entweder mit einer Kombination aus Rückdeckungsversicherung und Wertpapieren finanziert oder zur Gänze mit einer Rückdeckungsversicherung - die Versicherungsprämien sind in beiden Fällen Betriebsausgaben.

Die Vorteile auf einen Blick

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Pensionsrückstellung wirkt Gewinn mindernd
  • Keine Lohnnebenkosten - daher günstiger als Gehaltserhöhung
  • Motivation der Mitarbeiter und Bindung an das Unternehmen
  • Auch für mehrheitlich (bis zu 100%) beteiligte geschäftsführende Gesellschafter einer GmbH möglich
  • Optional ist Einschluss einer Hinterbliebenen- und/oder Berufsunfähigkeitspension möglich
  • Aufwendungen zur Schadensminderung wie z.B. provisorische Betriebsräume, Sonderschichten

Vorteile für den Mitarbeiter

  • Vom Arbeitgeber finanzierte Zusatzpension
  • Keine Steuerbelastung während der Aktivzeit
  • Kapitalabfindung möglich
  • Bei Insolvenz fallen verpfändete Versicherungsansprüche nicht in die Konkursmasse (das Gleiche gilt für Wertpapiere)


 

 

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