| Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Stillstand
nach Schaden gefährdet Betriebe!
Eine Unterbrechung
des Betriebes nach einem Sachschaden verursacht hohe Kosten. Eine
betriebliche Versicherung für Vorräte, Maschinen und
Gebäude ist selbstverständlich. Damit ist aber der Schaden
des Unternehmens noch nicht abgesichert. Oft entstehen noch wesentlich
höhere Kosten durch den auf den Sachschaden folgenden Stillstand
des Betriebes!
Die Kosten
laufen trotz Schaden weiter.
Nach einem
Feuerschaden kann die Tätigkeit des Betriebes erheblich gestört
oder überhaupt eine Zeitlang nicht möglich sein. Erlöse
fallen aus - die Fixkosten wie Gehälter, Löhne, Mieten
und Zinsen laufen jedoch normal weiter. Dies kann einen Betrieb
stark gefährden oder gänzlich ruinieren.
Was gilt
als Betriebsunterbrechung?
Nicht nur
ein kompletter Stillstand - auch die Beeinträchtigung eines
Betriebsteiles durch einen gedeckten Sachschaden gilt als versichertes
Ereignis.
Welche
Kosten übernimmt die Versicherung?
- Gehälter
und Löhne inklusive Sozialaufwendungen
- Zinsen
für genommenes Fremdkapital
- Büro,
Miet- und Pachtkosten
- Grundgebühren
für Energie, Heizung, Gas und Wasser
- Sonstige
fortlaufende Kosten sowie den Betriebsgewinn
- Aufwendungen
zur Schadensminderung wie z.B. provisorische Betriebsräume,
Sonderschichten
Wogegen
kann das Unternehmen versichert werden?
Betriebsunterbrechung
infolge eines:
- Feuerschadens
- Leitungswasserschadens
- Sturmschadens
- Einbruchdiebstahls
- EDV Ausfalles
- Maschinenbruchs
Bei kleineren
Betrieben bzw. freiberuflich Tätigen kann auch die vollständige
Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person durch Krankheit
oder Unfall versichert werden.
Weitere
Informationen zur Versicherung Ihres Betriebes erhalten Sie direkt
von uns. |