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Betriebsunterbrechung
für Freiberufler
Absicherung bei Betriebsunterbrechung
Bei Krankheit ist der laufende Geschäftbetrieb bei Freiberuflern
meist erheblich eingeschränkt oder kommt zur Gänze zum
Stillstand. Bestehende Fixkosten, wie Mieten, Personalkosten usw.
laufen aber weiter und verschärfen die unangenehme Situation
noch zusätzlich.
Zur Absicherung in derartigen Fällen bieten die Versicherungen
eine sogenannte "Betriebsunterbrechungsversicherung für
freiberuflich Tätige und Selbständige" an.
Diese deckt den Ausfall aufgrund von Krankheit, Unfall, Seuche
und Epedemie, Brand, Blitzschlag etc. Jungunternehmern bieten
einige Versicherungen sogar spezielle "Start-up Rabatte"
an.
Die Vollkasko für Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte
& Berater und deren Praxis / Kanzlei:
Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberufliche und
selbstständig Tätige beinhaltet die Deckung analog der
Total-Betriebsunterbrechungsversicherung, schützt Sie jedoch
zusätzlich gegen Betriebsunterbrechungen durch Unfall und
Krankheit im Falle Arbeitsunfähigkeit, wobei die Personenschadendeckung
sich auf die ganze Erde bezieht.
Weiters bietet diese Versicherungsform den Vorteil, dass man teilweise
mit dem Versicherer eine sogenannte 'Taxe' vereinbaren kann, wonach
pro Ausfalltag ein fixer Betrag zur Auszahlung gelangt.
Zahlungen
erst nach "Karenz"
Was Sie auch
wissen sollten: Die Versicherungsleistung wird im Regelfall nicht
vom ersten Ausfallstag an ausbezahlt. Üblich sind sieben
Tage "Karenzfrist", erst wenn danach noch immer der
Betrieb Stillsteht, wird gezahlt. Ärzte können sich
meist auch für eine nur dreitägige Karenzfrist entscheiden,
kleinen Gewerbetreibenden wird von machen Versicherungen erst
am dem 29. Stillstandstag ein Ersatz geleistet.
Ausbezahlt werden immer pauschalierte Tagsätze. Pro Unterbrechungstag
wird ein 360stel der vereinbarten Versicherungssumme erstattet,
maximal ein Jahr lang.
Berechnung
der Versicherungssumme
Versicherbar
sind ausschließlich Fixkosten, wie Mieten, Kreditraten,
Versicherungsprämien, Löhne und Gehälter, Strom
etc. und der entgangene Gewinn. Berechnet wird die Versicherungssumme
üblicherweise auf Basis der letzten Bilanz. |

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