Renhardt Versicherungsmakler GmbH

 

 

 












Betriebsunterbrechung für Freiberufler

Absicherung bei Betriebsunterbrechung

Bei Krankheit ist der laufende Geschäftbetrieb bei Freiberuflern meist erheblich eingeschränkt oder kommt zur Gänze zum Stillstand. Bestehende Fixkosten, wie Mieten, Personalkosten usw. laufen aber weiter und verschärfen die unangenehme Situation noch zusätzlich.

Zur Absicherung in derartigen Fällen bieten die Versicherungen eine sogenannte "Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich Tätige und Selbständige" an.

Diese deckt den Ausfall aufgrund von Krankheit, Unfall, Seuche und Epedemie, Brand, Blitzschlag etc. Jungunternehmern bieten einige Versicherungen sogar spezielle "Start-up Rabatte" an.


Die Vollkasko für Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte & Berater und deren Praxis / Kanzlei:

Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberufliche und selbstständig Tätige beinhaltet die Deckung analog der Total-Betriebsunterbrechungsversicherung, schützt Sie jedoch zusätzlich gegen Betriebsunterbrechungen durch Unfall und Krankheit im Falle Arbeitsunfähigkeit, wobei die Personenschadendeckung sich auf die ganze Erde bezieht.

Weiters bietet diese Versicherungsform den Vorteil, dass man teilweise mit dem Versicherer eine sogenannte 'Taxe' vereinbaren kann, wonach pro Ausfalltag ein fixer Betrag zur Auszahlung gelangt.

Zahlungen erst nach "Karenz"

Was Sie auch wissen sollten: Die Versicherungsleistung wird im Regelfall nicht vom ersten Ausfallstag an ausbezahlt. Üblich sind sieben Tage "Karenzfrist", erst wenn danach noch immer der Betrieb Stillsteht, wird gezahlt. Ärzte können sich meist auch für eine nur dreitägige Karenzfrist entscheiden, kleinen Gewerbetreibenden wird von machen Versicherungen erst am dem 29. Stillstandstag ein Ersatz geleistet.

Ausbezahlt werden immer pauschalierte Tagsätze. Pro Unterbrechungstag wird ein 360stel der vereinbarten Versicherungssumme erstattet, maximal ein Jahr lang.

Berechnung der Versicherungssumme

Versicherbar sind ausschließlich Fixkosten, wie Mieten, Kreditraten, Versicherungsprämien, Löhne und Gehälter, Strom etc. und der entgangene Gewinn. Berechnet wird die Versicherungssumme üblicherweise auf Basis der letzten Bilanz.


 

 

 

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